angel policy
Stampin’ Up! unterstützt Hobby-Künstler,
die unsere urheberrechtlich geschützten Motive für ihre individuell
handgefertigten Kreationen und anderen Projekte verwenden und diese verkaufen
möchten. Deshalb erteilt Stampin’ Up! unter den folgenden Voraussetzungen eine
beschränkte Lizenz zur Nutzung von Stampin’ Up!-Motiven, um damit selbst
gestaltete, für den Verkauf bestimmte Projekte zu fertigen:
1.
Handgefertigte, für den Verkauf bestimmte Werke müssen
persönlich und individuell vom Verkäufer erstellt worden sein und dürfen in
keiner Form, d. h. weder grafisch noch elektronisch noch mechanisch
vervielfältigt, und folglich auch nicht fotokopiert werden.
Massenanfertigungen, in Form von Fließbandarbeit organisierte Produktion,
Herstellung durch Angestellte oder Zusammenschlüsse von Verkäufern
kunsthandwerklicher Erzeugnisse sind streng untersagt. Auch digital gestaltete,
zum Verkauf bestimmte Projekte müssen persönlich vom Verkäufer gefertigt worden
sein.
2.
Alle Motive von Stampin’ Up! sind urheberrechtlich geschützt,
was bedeutet, dass sie ohne Genehmigung nicht beliebig vervielfältigt werden
dürfen. Um den Schutz dieser Urheberrechte sicherzustellen, müssen alle zum
Verkauf bestimmten Werke, bei denen Motive von Stampin’ Up! verwendet wurden,
mit einem offiziellen Motiv zum Urheberrecht im Rahmen dieser beschränkten
Lizenz versehen werden.
3.
Sofern die in diesem Abschnitt dargelegten
Voraussetzungen erfüllt werden, gelten keine Mengenbeschränkungen hinsichtlich
der Fertigung von handgearbeiteten, zum Verkauf bestimmten Kreationen.
Allerdings gilt für gedruckte Projekte, die digital mit Stampin’ Up!-Motiven
gestaltet wurden, dass ohne vorherige Genehmigung pro Kalenderjahr insgesamt
maximal 150 individuell kreierte Werke verkauft werden dürfen. Diese Beschränkung
bezieht sich auf Projekte wie Kalender, Karten, Fotobücher oder andere digital
erstellte Werke.
4.
Fertige in Handarbeit oder digital gestaltete
(gedruckte) Werke dürfen an festen Verkaufsstellen, gleich ob in oder außer
Konkurrenz, ebenso wie bei befristeten Veranstaltungen (wie Weihnachtsmärkten),
auf denen Kunsthandwerk verkauft wird, im Rahmen von Spendensammlungen oder im
Internet zum Kauf angeboten werden. Beim Verkauf handgefertigter oder digital
gestalteter Projekte hat der Verkäufer deutlich zu machen, dass diese Werke von
ihm persönlich in Handarbeit oder digital gefertigt wurden und es sich dabei
nicht um Produkte des Unternehmens handelt. Der Verkäufer darf angeben, dass
zur Gestaltung Produkte von Stampin’ Up! verwendet wurden, doch darf das
Stampin’ Up!-Logo keinesfalls zum alleinigen Zweck der Verkaufsförderung
solcher von Hand oder digital kreierten Projekte verwendet werden.
5.
Es ist untersagt, Motive von Stampin’ Up! zum Zweck
der Erstellung von Logos oder Firmenmarkenzeichen zu verwenden.
6.
Jedweder Verkauf von digitalen Dateien, die Motive von
Stampin’ Up! enthalten, ist untersagt.
7.
Personen, die von Hand oder digital gestaltete
(gedruckte) Werke für den Verkauf herstellen, sind dafür verantwortlich, dabei
alle geltenden nationalen und lokalen geschäftsrelevanten sowie
steuerrechtlichen Regelungen einzuhalten.
8.
Personen, die diese „Angel Policy“ für sich in
Anspruch nehmen, tragen die volle Verantwortung bzw. übernehmen die volle
Haftung für die angemessene Ausführung ihrer Arbeit. Demzufolge erklären sie
sich damit einverstanden, Stampin’ Up! im Hinblick auf alle
Auseinandersetzungen, die sich eventuell aufgrund ihrer Arbeiten ergeben, zu
entschädigen und schadlos zu halten.
9.
Jegliches Versäumnis von Stampn’ Up!, jedwedes seiner
Rechte durchzusetzen, stellt keine Erklärung zum Verzicht auf solche Rechte
dar.
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